Ab Dienstag Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten

Erwerb vor Ort möglich

24.4.2020


Ab Montag, 27. April, ist es in Bayern Pflicht, beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Stadt Passau hat verfügt, diese Regelung auch auf die Wochenmärkte auf dem Domplatz und im Klostergarten auszuweiten.


Erstmals greift diese Maßnahme beim Wochenmarkt am Dienstag, 28. April, im Klostergarten.

Alle Kunden, Händler und Beschäftigten müssen dann einen Mundschutz tragen. Wer selbst noch keine geeigneten Utensilien besitzt, kann an einem Stand direkt vor Ort Stoffmasken erwerben.

Dieses Angebot gilt ebenso für die Samstagsmärkte auf dem Domplatz.