Aktueller Lagebericht | Stadt Passau | 1. April | 17.51 Uhr

Neue Fallzahlen | Allgemeinverfügung der Stadt Passau

1.4.2020


 
 

Fallzahlen

Für das Stadtgebiet Passau sind heute 3 neue Corona-Infizierte zu verzeichnen. Die Gesamtzahl beläuft sich
damit auf 55 Fälle. Im Klinikum Passau werden derzeit 22 Corona-Patienten behandelt, 6 davon auf der
Intensivstation, 5 davon werden beatmet.

In den Alten- und Senioreneinrichtungen der Stadt Passau stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar:

• Rosenium Grubweg: 10 Bewohner positiv, 1 Mitarbeiter positiv
• Seniorenresidenz Neustift: 1 Mitarbeiter positiv
• St. Nikola Malteser: 1 Mitarbeiter positiv, 1 Bewohner positiv
• Jesuitenschlössl: 1 Bewohner positiv


Allgemeinverfügung der Stadt Passau zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen von Altenheimen
und Seniorenresidenzen und weiterer Einrichtungen

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Seniorenresidenzen im Stadtgebiet Passau
erließ die Stadt Passau gestern eine Allgemeinverfügung, die ab sofort bis vorerst 19.04.2020 Gültigkeit besitzt.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Regelungen, aber man sieht in
Passau und auch andernorts, wie prekär die Lage werden kann, wenn ältere und geschwächte Personen vom
Virus betroffen werden.“

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Seniorenheimen sind im Zusammenhang mit COVID-19 eine
besonders verletzliche Gruppe. Ihr Risiko für einen schweren, auch tödlichen Krankheitsverlauf ist hoch. Darüber
hinaus haben sie keine Möglichkeit, sich abzusondern und eigene Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb haben
sie einen besonderen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand darüber wacht, dass alles zu ihrem Schutz
Notwendige auch veranlasst wird.

In der Allgemeinverfügung wird deshalb insbesondere folgendes geregelt:

Den Betreibern von Altenheimen und Pflegeheimen auf dem Gebiet der Stadt Passau müssen bis spätestens
05.04.2020 bei der Stadt Passau (Heimaufsicht) die bestehende Notfallplanung für den Fall einer Erkrankung
eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin oder eines Bewohners bzw. einer Bewohnerin der jeweiligen
Einrichtung mit dem neuartigen Coronavirus vorlegen. Gleichzeitig ist für jedes Alten- und Pflegeheim ein
Pandemiebeauftragter von Seiten der Einrichtung zu benennen. Die Notfallplanung ist auf Aufforderung der Stadt
Passau zu ergänzen bzw. nachzubessern.

Die Betreiber haben sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Aufenthalts in der
Einrichtung zu einem möglichst eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen sowie Bewohnerinnen und
Bewohnern Kontakt haben. Soweit es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, diese Vorgabe umzusetzen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verpflichten, während des Aufenthalts in der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Betreibern von Altenheimen und Pflegeheimen wird untersagt, für die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügung
neue Bewohnerinnen und Bewohner aufzunehmen. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung eine zweiwöchige
Quarantäne der neuen Bewohnerin bzw. des neuen Bewohners gewährleistet.

Bewohner und Bewohnerinnen dürfen das jeweilige Gelände der Einrichtung nicht verlassen. Ausnahmsweise ist
das Verlassen des jeweiligen Geländes der Einrichtung erlaubt im Zeitraum von 07:00 bis 09:00 Uhr (spätester
Zeitpunkt der Rückkehr) sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr (spätester Zeitpunkt der Rückkehr) bei Vorliegen eines
triftigen Grundes im Sinne der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung. Im
Einzelfall kann die Pflegeleitung der jeweiligen Einrichtung eine Abwesenheit auch außerhalb der vorgesehenen
Zeiten erlauben, wenn es sich um Maßnahmen bzw. Unternehmungen handelt, die nachweislich keinen Aufschub
dulden, sowie in ärztlich begründeten Fällen.

Jedes Verlassen des jeweiligen Geländes der Einrichtung durch Bewohnerinnen und Bewohner ist vorher bei der
Pflegeleitung der Einrichtung anzuzeigen. Das Verlassen und die Rückkehr sind schriftlich zu dokumentieren.

Quelle: Stadt Passau