Aufgrund steigender Fallzahlen in der Stadt Passau ab heute Beschränkungen in mehreren Bereichen

Neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus

17.9.2020


Im Stadtgebiet Passau wurde in den vergangenen Tagen ein besonders starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen verzeichnet. Gestern hat nach Berechnung und Information des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die 7-Tages-Inzidenz den Signalwert von 35 überschritten. Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat daraufhin die Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie einberufen und entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in Abstimmung mit dem staatlichen Gesundheitsamt ein konkretes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsgeschehens festgelegt. Die hierzu erlassene Allgemeinverfügung wird heute noch bekanntgemacht und tritt damit heute noch in Kraft.


Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Leider hat auch Passau einen deutlichen Anstieg bei den Neuinfektionen zu verzeichnen. Wichtig ist, diesen Trend mit noch moderaten Maßnahmen aufzuhalten, um einen örtlichen Lockdown, der uns bei Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz ab dem Wert 50 drohen und massive Einschränkungen bedeuten würde, zu verhindern. Ich appelliere deshalb an die Vernunft eines jeden Einzelnen – beachten Sie die Hygieneregeln, halten Sie Abstand und gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihrer Gesundheit, aber auch mit der Ihrer Mitmenschen um.“

Zusammengefasst enthält die Allgemeinverfügung folgende Regelungen:
1. Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Dieser Personenkreis kann ab sofort nur dann die Dauer der grundsätzliche 14-Tage dauernden häuslichen Quarantäne verkürzen, wenn nach einer molekularbiologischen Testung, die frühestens am 5. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde, ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann. Maßgeblich für die Bewertung als Risikogebiet sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts zum Zeitpunkt der Einreise.

2. Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen ist nur noch für maximal fünf Personen zulässig, anstatt wie bisher von maximal zehn Personen. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in
gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands ist weiterhin gestattet.

3. Gastronomiebetriebe
Analog gilt die Beschränkung für den öffentlichen Raum aus Nr. 2 auch für alle Gastronomiebetriebe der Stadt Passau. Als Gastronomiebetriebe gelten erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes.

4. Veranstaltungen
Für Veranstaltungen in der Stadt Passau, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Privatveranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage sowie Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen gilt eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Dies gilt auch, wenn derartige Veranstaltungen in Gaststätten stattfinden.

5. Weiterführende Schulen (für die Jahrgangsstufen 5 und höher)
An allen weiterführenden Schulen in der Stadt Passau ist auch über den 18.09.2020 hinaus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch während des Unterrichts. Auf Antrag des staatlichen Schulamtes und in Abstimmung mit dem staatlichen Gesundheitsamt wird vorerst auf eine gleichlautende Regelung im Grundschulbereich verzichtet.

6. Universität
Während der Lehrveranstaltungen der Universität Passau ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Die Allgemeinverfügung wird heute noch bekanntgemacht und tritt damit in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum Ablauf des 25.09.2020. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Über die Allgemeinverfügung hinaus wird außerdem bei Versammlungen grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auferlegt.

Zusätzlich wird auch eine stringentere Überprüfung der Einhaltung der Quarantänevorschriften durchgeführt. Die Polizeiinspektion Passau wird dies in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Passau in einem höheren Umfang stichprobenartig sowie bei Verdachtsfällen überprüfen.