Bayerische Kunstförderpreise für Bildende Kunst

Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler sucht junge Talente aus der Region

26.10.2020


Deadline für Vorschläge ist der 15. November 2020.


Der Freistaat verleiht in jedem Jahr Kunstförderpreise zu je 6.000 Euro an Künstlerinnen und Künstler unter 40 Jahren, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich, allerdings hat der Berufsverband Bildende Künstlerinnen und Künstler (BBK) ein Vorschlagsrecht.

Interessierte schicken ein digitales Portfolio (PDF), mit Vita und Arbeitsbeispielen an den BBK Niederbayern: info@bbk-niederbayern.de


Die Preisträger,*innen, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachter*innen-Ausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

Ebenso wird an einen Bildenden Künstler/eine Bildende Künstlerin (in der Regel unter 40 Jahren) ein Stipendium für einen sechsmonatigen Aufenthalt in der Cite Internationale des Arts in Paris vergeben (Bayerische Plätze). Das Vergabeverfahren entspricht im Wesentlichen dem beim Bayerischen Kunstförderpreis. Auch hier ist eine Eigenbewerbung nicht möglich. Wir bitten bei Interesse auch hier um ein digitales Portfolio an: info@bbk-niederbayern.de

Abgabeschluss für das Portfolio „Bayerischer Kunstförderpreis“ sowie das „Parisstipendium“ an den BBK ist der 15. November 2020.

Mehr Informationen unter: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html