Corona-Pandemie – Weitere Maßnahmen in der Stadt Passau

Ab sofort: Jugendzentrum Zeughaus geschlossen, Betretungsverbot auf Spiel- und Bolzplätzen sowie Skateranlage, ÖPNV auf Samstagsfahrplan umgestellt

17.3.2020


Die Bayerische Staatsregierung hat am gestrigen Montag den Katastrophenfall ausgerufen und per Allgemeinverfügung neben den bereits getroffenen Maßnahmen zahlreiche weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger auch in der der Stadt Passau festgelegt.


Ab sofort bis vorerst 19.04.2020 ist das Jugendzentrum Zeughaus für jegliche Nutzung geschlossen.

Auf sämtlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie auf der Skateranlage der Stadt Passau besteht ebenfalls ab sofort bis vorerst 19.04.2020 ein Betretungsverbot. Die Anlagen werden aktuell entsprechend beschildert.

Auch das angekündigte Ferienprogramm wird nicht angeboten.


Die derzeitige Situation wirkt sich auch auf den ÖPNV der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau aus. Um die Busfahrer vor einer möglichen Infektion zu schützen, wird der Stadtbusverkehr ab sofort so geregelt, dass ein Zustieg ausschließlich über die hintere Türe erfolgen kann. Die Fahrgäste werden gebeten, ihre Fahrkarten im Vorverkauf zu erwerben. Ab Mittwoch, 18.03.2020 wird der Busverkehr werktags zudem auf den Samstagsfahrplan umgestellt.

Des Weiteren ist in der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern festgehalten, dass grundsätzlich sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt werden. Auch ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, untersagt. Auch wurden Regelungen für Gastronomiebetriebe getroffen.

Untersagt wird außerdem die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Diese Regelung gilt ab dem 18. März bis einschließlich 30. März.

Alle Informationen zu der vom Freistaat Bayern erlassenen Allgemeinverfügung können unter https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/?seite=1579 abgerufen werden.