Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschingsvereine

Bayerische Staatsregierung gewährt einmalige Ausgleichszahlung

11.3.2021


Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten- und Heimatvereine, sowie die Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im Freistaat mit. Sie wirken identitätsstiftend und generationenverbindend und leisten so einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt werden. Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.


 

Das Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege können auch Faschingsvereine beantragen. Was wären Faschingsumzüge wie hier in Grafenau, auf denen zahlreiche Heimat- und Musikvereine zur Unterhaltung beitragen.
(Foto: Roswitha Prasser)

 

Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2 000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren satzungsgemäßer Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist.

Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe angerechnet.

Info: https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/

 

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG: