Impfangebot für Prioritätsgruppe 2 der Stadt Passau startet am Wochenende – Berechtigte Personen können sich registrieren

Welche Personen fallen unter die Prioritätsgruppe 2 - Eine Aufstellung

4.3.2021


Gestern wurden insgesamt rd. 5.500 Schreiben an über 70-jährige Passauerinnen und Passauer versendet, mit der Information, dass sie nun an der Reihe sind, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Mit diesem Personenkreis ist die nun berechtigte Prioritätsgruppe 2 aber nicht abgeschlossen. Für viele weitere Personen besteht nun ebenfalls die Möglichkeit, einen Impftermin zu erhalten.


 

Bei den Erstimpfungen beträgt die Impfquote für die Stadt Passau zum Stand Montag, 01.03.2021 10,6 %.

 

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Anwendung der unterschiedlichen Impfstoffe, die aktuell auch in akzeptablen Mengen geliefert werden, gibt uns die Möglichkeit, parallel zu den besonders gefährdeten älteren Menschen auch die Personen zu schützen, die mit diesen in engem Kontakt stehen, die von Berufs wegen mit vielen Menschen in Kontakt stehen oder die Vorerkrankungen haben. Mein Appell richtet sich an alle, die hier angesprochen werden, sich für eine Impfung zu registrieren.“


Entsprechend der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung des Bundes gehören zur Prioritätsgruppe 2:

•  Über 70-Jährige

•  Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression

•  Personen nach einer Organtransplantation

•  Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung

•  Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

•  Bis zu zwei enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.

•  Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren

•  Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen

•  Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren

•  Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

•  Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind

•  Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur

•  Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

•  Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind


Für die Impfung ist zunächst eine Registrierung notwendig. Hierfür steht das Online-Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.impfzentren.bayern zur Verfügung. Sobald ein Impftermin angeboten werden kann, ergeht eine entsprechende Benachrichtigung.

Für Personen, die die Online-Registrierung nicht nutzen können, gibt es unter den Nummern 0851/396-850 beziehungsweise 0851/396-848 eine telefonische Anmeldemöglichkeit. Die Stadt Passau hat die bestehende Impfhotline der beauftragten Firma mit einigen Mitarbeitern verstärkt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit einer großen Nachfrage und Wartezeiten zu rechnen ist.

Solle eine Registrierung bereits vorgenommen worden sein, ist nichts weiter zu veranlassen und keine erneute Anmeldung notwendig. Eine zweite Meldung oder telefonische Kontaktaufnahme beschleunigt die Terminvergabe nicht.

Personen der Prioritätsgruppe 1 (z. B. über 80-jährige Personen, Mitarbeiter in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko etc.) haben weiterhin Vorrang. Es wird aber davon ausgegangen, dass bis zum Wochenende alle Impfwilligen dieses Personenkreises versorgt werden können. Alle, die dieser Prioritätsgruppe angehören und sich noch nicht registriert haben, können sich natürlich weiterhin für eine Impfung anmelden.

Die Impfung wird grundsätzlich im kommunalen Impfzentrum der Stadt Passau in der X-Point-Halle, Messestraße 12 in Kohlbruck durchgeführt. Mitzubringen sind ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein sonstiger Identifikationsnachweis sowie ein Impfpass, soweit vorhanden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Impfung ohne eindeutige Feststellung der Identität nicht durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass kein Impfpass vorliegt, kann im Impfzentrum ein solcher ausgestellt werden. Vor der Impfung erfolgt die Impfaufklärung. Hierzu stehen Ärzte zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach der Erstimpfung wird im Impfzentrum unmittelbar ein Termin für die erforderliche Zweitimpfung nach 21 bis 28 Tagen vergeben. Nur so kann ein wirksamer Impfschutz erreicht werden.
Für diejenigen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, persönlich im Impfzentrum zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, dass ein mobiles Impfteam nach Hause kommt. Dies muss bei der Terminvereinbarung beziehungsweise Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.