Lärm-Aktions-Planung für das Stadtgebiet Passau

Ab Montag, 09.09.2019 sind die Bürger gefragt!


Bereits im Oktober 2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Energie beschlossen, für die städtischen Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kfz am Tag, einen kommunalen Lärmaktionsplan zu erstellen, um die Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Anfang 2018 wurde ein entsprechendes Fachplanungsbüro beauftragt und mit der Umsetzung begonnen. Die umfangreiche Datenerhebung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Grunddaten wurden bewertet, Lärmschwerpunkte ermittelt, Rasterlärmkarten erstellt und mit den städtischen Planungen abgeglichen.


Foto: C.Saller | INNSIDE

Am Montag, 09.09.2019 startet die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis einschließlich Sonntag, 22.09.2019 haben alle Passauer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich unter www.passau.de/laermaktionsplanung
zu den bisherigen Ergebnissen zu informieren und sich per Fragebogen zu äußern. Die Planungsunterlagen und Papierfragebögen liegen auch in der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz, Altes Rathaus, Zi. 604 aus. Die Ergebnisse der Befragung werden in die weitere Bearbeitung einfließen.


Der umfangreiche Planungsprozess sieht neben der Veröffentlichung der Kartierungsergebnisse insgesamt zwei Phasen der aktiven Bürgerbeteiligung vor.

Wer an der Befragung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Passau teilnehmen möchte, kann den Fragebogen direkt über den angegebenen Link aufrufen. Die Rückmeldungen können entweder postalisch an die Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz (Rathausplatz 2, 94032 Passau) oder per Mail an umgebungslaerm@passau.de eingereicht werden.

So geht es weiter: Die Ergebnisse der Bürgerbefragung werden bewertet und in einen Maßnahmenkatalog eingearbeitet. In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden diese Vorschläge für den Lärmaktionsplan der Stadt Passau veröffentlicht. Hierzu kann jede Bürgerin und jeder Bürger wiederrum die eigene Meinung abgeben. Auf dieser Datengrundlage werden dann konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung für das Stadtgebiet erarbeitet. Der endgültige Planentwurf wird schließlich den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anfang 2019 griff auch der Freistaat Bayern das Thema auf und startete eine landesweite Lärmaktionsplanung. Diese zentrale Planung beschränkt sich aber auf die Bereiche an verkehrsreichen Bundes- und Staatsstraßen und lässt die städtischen Hauptverkehrsstraßen unberücksichtigt. Die erste Stufe der bayernweiten Öffentlichkeitsbeteiligung fand bereits statt.

Die Stadt Passau hat sich dazu entschlossen, die eigene Lärmaktionsplanung für die Gebiete an städtischen Hauptverkehrsstraßen fortzusetzen und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, die die Lärmbelastung an Bundes- und Staatsstraßen betreffen, jedoch in das Verfahren zur staatlichen Lärmaktionsplanung einzubringen. (Quelle: Stadt Passau)