21.9.2020

KATRIN NEORAL © Barbara Andres
Durch Freunde und Bekannte erlebte die Münchner Kulturmanagerin Katrin Neoral mit, welche Verwirrung unter Kulturschaffenden zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie entstanden ist. So wurden die Kriterien für die Bayerische Corona-Soforthilfe erst präzisiert, als die ersten Anträge bereits gestellt waren. „Die erweiterte Soforthilfe des Bundes konnten viele Soloselbstständige wegen zu geringer Betriebskosten dann gar nicht in Anspruch nehmen. Als es auch noch strukturelle Schwierigkeiten beim Antragsverfahren für das lange angekündigte bayerische Künstlerhilfsprogramm gab, das Lebenshaltungskosten berücksichtigt, ging ein Aufschrei durch die Reihen.“, beschreibt die gebürtige Landshuterin.
Die Enttäuschung, Ohnmacht und existenzielle Not vieler Nahestehender wollte die 40-Jährige durch ihre vermittelnde Art auffangen: „Da ich mit meinem Gehalt als festangestellte stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins Neue Jazzschool München e.V. finanziell nicht von den Anti-Corona-Maßnahmen betroffen bin, dachte ich, dass ich die Problematik wahrscheinlich sachlicher und analytischer darstellen kann.“ Mit Unterstützung der Kulturplattform jourfixe-muenchen e.V., des Tonkünstlerverbands Bayern e.V., des Netzwerks Freie Szene München e.V. und 220 Privatpersonen reichte die studierte Germanistin und ausgebildete Jazzsängerin Ende Mai 2020 erfolgreich eine Sammelpetition zur Nachbesserung des bayerischen Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Landtag ein: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beriet die Eingabe im Juni mit dem Votum „Würdigung“ und leitete diese an das Staatsministerium von Bernd Sibler zur Stellungnahme weiter. Diese steht bis dato aus.
Einige Punkte der Petition sind mittlerweile hinfällig: z.B. können Zuwendungen aus der Corona-Soforthilfe für Betriebskosten mit der Künstlerhilfe für Lebenshaltungskosten bis zu 3000€ ergänzt werden. Beide Hilfsmaßnahmen schlossen sich zunächst gegenseitig aus: „Nach dem Motto: Wer Miete für einen Proberaum zahlt, muss nichts essen. Und wer was isst, braucht keine Miete zahlen.“, beschreibt Neoral.
Trotzdem bleiben problematische Punkte: „Einige haben die Corona-Soforthilfe sehr früh beantragt, als die Kriterien noch nicht eindeutig formuliert waren, und sie auch in voller Höhe erhalten. Deshalb konnten sie keine Künstlerhilfe beanspruchen. Sie wissen aber immer noch nicht, wie viel sie von der Soforthilfe wirklich behalten dürfen.“ Außerdem ist es für Neoral nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass das Hilfsprogramm für freischaffende Künstler nicht rückwirkend ab Mitte März sondern erst ab 1. Mai beantragt werden kann: „Ab Mitte Mai konnten viele ihre Aktivitäten als freie Dozenten zum Teil schon wieder aufnehmen.“ Der Ausschuss für Kunst und Wissenschaft hat außerdem moniert, dass die Zuwendungen nur für drei aufeinanderfolgende Monate und nicht verteilt im genehmigten Zeitraum beantragt werden kann.
Am 30. September 2020 läuft das Künstlerhilfsprogramm vorerst aus. Neoral und ihre Mitstreiter sind gespannt, wie viel von den bereitgestellten 140 Mio Euro wirklich abgerufen wurden und, ob die Maßnahme in einer optimierten Form fortgesetzt wird, wenn im Herbst die Open Air Saison zu Ende geht und Indoor-Veranstaltungen wegen der pauschalen Besucherzahlbegrenzung nicht kostendeckend umsetzbar sind. „Noch besser wäre es aber, wenn wir so ein Sonderprogramm gar nicht mehr bräuchten, weil das Staatsministerium für Wirtschaft allen massiv betroffenen Soloselbstständigen einen Unternehmerlohn einräumt, der z.B. über das Finanzamt abgewickelt wird.“ Das ist in Bayern aus Neorals Sicht noch Zukunftsmusik, aber sie gibt sich optimistisch.
„Warum machst Du Dir die viele Arbeit, obwohl Du gar nicht selber betroffen bist?“, haben viele in ihren Unterstützer-Emails gefragt. Katrin Neoral erklärt: „Die Sorgen und die Verzweiflung unter Freunden und Bekannten, die hauptberuflich Musiker sind, haben mich sehr getroffen. An der Jazzschool haben wir uns in dieser Ausnahmesituation bisher gut über die Runden gebracht, indem wir übergangsweise auf Online-Unterricht umgestellt und ein detailliertes Schutz- und Hygienekonzept für den Präsenzunterricht entwickelt haben. Und weil unsere Schüler sehr solidarisch sind. Aber viele Absolventen unserer Berufsfachschule sind nicht nur Musikpädagogen sondern auch freischaffende Musiker. Da hab ich mich schon gefragt: ‘Warum Leute für einen Beruf ausbilden, der in einer nicht selbstverschuldeten Krise so wenig nachhaltige Unterstützung bekommt?’“
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Wir bitten um eine adressatenorientiertere Ausgestaltung des Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Freistaats Bayern (Stand: 23. Mai 2020).
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?
Wir bitten die Verantwortlichen, bei der Ausgestaltung des neuen Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler so nachzubessern, dass
– sich der Antrag auf diese Hilfsmaßnahme (Zuschuss für private Lebenshaltungskosten) und der Antrag auf Corona-Soforthilfe (Zuschuss für Betriebskosten) nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen.
– freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Zuschuss zur ihren Betriebskosten aus der Corona-Soforthilfe bekommen haben, ebenfalls eine Antragsberechtigung erhalten, und dass die Zuwendungen aus beiden Hilfsmaßnahmen entsprechend miteinander verrechnet werden, so dass keine Benachteiligung für diejenigen entsteht, die bereits Gelder aus der Soforthilfe bezogen haben.
– die monatliche Unterstützung auch rückwirkend ab Mitte März gewährt und auf so viele Monate verlängert wird, dass die Höhe der Gesamtsumme den reellen, durch die CoronaKrise verursachten Einnahme-Einbußen von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern mehr Rechnung trägt (vgl. Soforthilfe für Künstler in Baden-Württemberg).
– neben dem Kunstministerium auch das finanziell besser ausgestattete Wirtschaftsministerium Mittel für diese Hilfsmaßnahme zur Verfügung stellt, um die Kultur- und Kreativwirtschaft als umsatzstarke Branche in dieser nicht selbstverschuldeten Krise zu unterstützen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution, richtet sich Ihre Beschwerde?
Mit unserer Petition richten wir uns an
– die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder,
– das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das mit der Konzeption des neuen Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler beauftragt war,
vertreten durch Staatsminister Bernd Sibler,
– das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, mit dessen Corona-Soforthilfe das neue Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und
Künstler abgestimmt werden musste bzw. müsste, vertreten durch Staatsminister Hubert Aiwanger.
Begründung für die Bitte/Beschwerde:
„Bayern ist ein Kulturstaat und wir wollen Künstler nicht alleine lassen.“ „Ganz ehrlich: Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz-IV als Alternative anzubieten.“ Mit diesen
Äußerungen hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 20. April 2020 nicht nur die besondere Bedeutung von Kultur und Künstlern für den Freistaat hervorgehoben und ein eigenes Künstlerhilfsprogramm in Aussicht gestellt. Mit seinem Zitat aus Artikel 3 unserer Verfassung hat er implizit auch bekräftigt, dass für Bayern als Kulturstaat die Förderung von Kultur ein gewichtiges Staatsziel ist. Am 14. Mai 2020 hat Herr Dr. Söder schließlich sogar
betont, dass Kunst und Kultur systemrelevant seien. Damit erweckte er bei uns Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck, die Staatsregierung trage dem Rechnung, dass
– sich die unbestritten notwendigen Anti-Corona-Maßnahmen wie ein Berufsausübungsverbot auf viele Künstlerinnen und Künstler (Musiker, Schauspieler, etc.) auswirkten und immer noch auswirken, was für die Freischaffenden größtenteils einen
Totalausfall ihrer Einnahmen bedeutete und bedeutet.
– die Kultur- und Kreativwirtschaft der viertstärkste Wirtschaftszweig in Bayern ist, und damit auch die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler durch ihre Steuerabgaben wesentlich zu den staatlichen Einnahmen beitragen, weshalb ihre berufliche Existenz in einer nicht selbst verschuldeten Krise zum Wohle der Allgemeinheit abgesichert werden muss.
– freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei den bisherigen CoronaSoforthilfsmaßnahmen, die nur Betriebskosten abdecken, durchs Raster gefallen sind, und deshalb eine Unterstützung für private Lebenshaltungskosten benötigen.
– Sachbearbeiter in Jobcentern die Regelungen des ALG II sehr unterschiedlich handhaben und damit zum Teil eine baldige Wiederaufnahme einer selbstständigen künstlerischen
Tätigkeit nicht fördern.
– Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass ein Teil ihrer Steuerabgaben dafür genutzt wird, die Vielfalt der Kunst und Kultur in Bayern auch durch die Unterstützung der Freien Szene am Leben zu halten und die Nachhaltigkeit von Ausgaben, die der Freistaat in die künstlerische Ausbildung investiert (z.B. Studium an Musikhochschulen und Universitäten, Ausbildung an Berufsfachschulen und Unterricht an Musikschulen), durch eine besondere Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in Zeiten eines Veranstaltungsverbots zu garantieren. Leider wurde dieser Eindruck durch die Ausgestaltung des geplanten Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Freistaats nicht umfänglich bestätigt, wie das seit 19. Mai 2020 online zugängliche Antragsformular zeigt.
Folgende Eckpunkte stellen die Problematik dar:
– Während sich die Corona-Soforthilfe auf Liquiditätsengpässe bezog, war das neue Hilfsprogramm vom Staatsministerium für Wirtschaft und Kunst als Abfederung des Coronabedingten Einkommensverlustes angekündigt: Es sollte eine Absicherung des
Lebensunterhalts und eine Kompensation von Honorarausfällen erfolgen. Deshalb war zu erwarten, dass sich beide Hilfsprogramme ergänzen sollten. Aktuell schließt ein erhaltener Zuschuss aus der Soforthilfe jedoch eine Beantragung der neuen Hilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus.
– Einige freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben sehr frühzeitig Soforthilfe beantragt. Zu dieser Zeit waren die Kriterien teilweise noch nicht eindeutig formuliert. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele einen Großteil der erhaltenen Zuwendungen zurückzahlen müssen, da sie keine hohen Betriebskosten nachweisen können. Hier wird momentan kein Anteil aus der Soforthilfe mit dem neuen Hilfsprogramm verrechnet.
– Bei freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sind die Betriebskosten häufig geringer als die mögliche Unterstützung durch das neue Hilfsprogramm. Sie haben die Soforthilfe aber zu
einem Zeitpunkt beantragt, als ein weiteres Programm noch nicht in Aussicht stand. Nun sind sie von der neuen Hilfsmaßnahme ausgeschlossen, die ihrer Situation angemessener wäre.
– Die Leistung aus dem neuen Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird für bis zu drei aufeinander folgende Monate im Zeitraum 01.05.20 bis 30.09.2020
gewährt. Zur Berechnung wird das Arbeitseinkommen der Monate Mai bis Juli herangezogen. Die Antragsteller haben inzwischen jedoch aufgrund teilweise wieder aufgenommener Tätigkeiten (Unterricht, sonstige pädagogische Tätigkeiten) ein
verbessertes Einkommen. Das reduzierte Einkommen in der Zeit von März bis Mai (kein Unterricht und zuzüglich keine Konzerte) findet keine Berücksichtigung.
– Die Hilfsmaßnahme von bis zu 1000€ monatlich ist nur für drei aufeinanderfolgende Monate ab Mai anwendbar, obwohl freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern – wegen der nach
wie vor unklaren neuen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Kulturveranstaltungen – Engagements und Projekte bis weit in den Herbst und Winter 2020 abgesagt wurden.
Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation politische Entscheider sehr herausfordert und bedanken uns herzlich für die Berücksichtigung unserer Petition.
Die Petition wurde eingereicht vom Katrin Neoral in ihrem Namen und im Namen von:
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
Der Verband der Musikberufe und des Musiklebens in Bayern
Vorstand und Geschäftsführung
(ca. 3000 Mitglieder)
Netzwerk Freie Szene München e.V.
Dachauerstraße 112d – Tor 2
80636 München
Vertreten durch den 2. Vorstand Andreas Kohn
(129 Mitglieder)
jourfixe-muenchen e.V.
Rosenheimer Straße 85
81667 München
Vertreten durch den 1. Vorstand Sven Hussock
(78 Mitglieder)
220 Privatpersonen (freischaffende Künstlerinnen und Künstler/ andere Akteure der
Kulturszene/ Bürgerinnen und Bürger, denen die Vielfalt der Kunst- und Kulturlandschaft in
Bayern am Herzen liegt)
Die Kultur aus der Krise führen
Künstler, Veranstalter, Tourneemanager, Booker, Ton- und Lichttechniker – sie alle fühlen sich mit den Auswirkungen der Anti-Corona-Maßnahmen trotz millionenschwerer Hilfs- und Förderprogramme von der Politik allein gelassen. Mit der Diskussion „Kultur in der Krise – Wie bewahren wir die Vielfalt der bayerischen Kultur- und Veranstaltungsbranche vor dem Point of no Return?“ wollen Kulturmanagerin Katrin Neoral und Sängerin Anamica Lindig mit Landespolitikern und Kulturschaffenden am 28. September 2020 um 13:30 Uhr auf der Großen Bühne des Münchner Volkstheaters vor Medienvertretern und geladenen Gästen praxisnahe Lösungen und Perspektiven für eine vielgestaltige Szene entwickeln.
„Die Corona-Politik macht diejenigen zu einer wirtschaftlichen Hochrisikogruppe, die von Live-Publikum leben: Veranstaltungsverbote, Hilfs- und Förderprogramme, die nicht zielgenau auf die Lebensrealität der Betroffenen abgestimmt sind, Lockerungen mit pauschalen Besucherzahlbegrenzungen und fehlende Planungssicherheit haben verheerende Folgen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche – besonders für die freie Szene und kommerzielle Akteure“, sagt Initiatorin Katrin Neoral, die in der Kulturplattform jourfixe-muenchen e.V. eine breit aufgestellte Unterstützung für ihr Anliegen gefunden hat.
Ihre Mitstreiterin Anamica Lindig hebt hervor: „Mit ihren vertrauten Strategien wird die Politik der Heterogenität der Szene nicht gerecht: Teilbereiche stellen mit ihren Umsätzen und Beschäftigtenzahlen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Da wäre Wirtschaftsförderung gefragt. Bayern ist aber auch per Verfassung ein Kulturstaat, deshalb müssen kreative Impulse abseits des Mainstreams aufgenommen werden. Diese Bereiche mischen sich aber bei vielen in ihrem beruflichen Alltag.“
Den beiden engagierten Frauen ist es gelungen, das Münchner Volkstheater als Unterstützer zu gewinnen und eine hochkarätige Diskussionsrunde zusammenzustellen: Die Landesregierung vertritt Staatsminister Bernd Sibler (CSU), die Stellvertretung für dessen Kabinettskollegen Hubert Aiwanger übernimmt Manfred Eibl, wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Wähler. Susanne Kurz (Bündnis 90/Grüne), Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) argumentieren als kulturpolitische Sprecher ihrer Landtagsfraktionen für die Opposition.
Für die vielgestaltige Kultur- und Veranstaltungsbranche sprechen Volkstheater-Intendant Christian Stückl, Dieter Semmelmann – Geschäftsführer der Semmel Concerts GmbH, der etablierte Popmusiker wie Peter Maffay und Sarah Connor auf die Bühne bringt, und der Münchner Kabarett- und Musikveranstalter Till Hofmann. Liedermacher, Kabarettist, Schauspieler und Kommunalpolitiker Roland Hefter diskutiert ebenso mit wie Edmund Wächter, klassischer Flötist und Vorstandsmitglied des Bayerischen Tonkünstlerverbands, sowie der Schauspieler und Regisseur Sven Hussock, der sich als 1. Vorstand der Kulturplattform jourfixe-muenchen e.V. um mehr Zusammenhalt in der Szene bemüht. Um trotz des breiten Themenspektrums klare Handlungsrezepte zu bündeln, werden die Diskussionsleiterinnen Neoral und Lindig von dem Hochschuldozenten, Publizisten und Münchner Kommunalpolitiker Raoul Koether unterstützt, der die Ergebnisse zusammenfasst.
Mit freundlicher Unterstützung der Münchner Volkstheater GmbH und der Kulturplattform jourfixe-muenchen e.V..