Schulen und Kitas im Stadtgebiet Passau öffnen am kommenden Mittwoch

Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 26.02.2021

22.2.2021


Der 7-Tage-Inzidenzwert laut RKI beträgt für die Stadt Passau heute 102,3. Da davon auszugehen ist, dass die Inzidenz die nächsten Tage eine fallende Tendenz aufweist, hat die Stadt Passau heute in Absprache mit den Vertretern des staatlichen Schulamts entschieden, die Schulen und Kitas ab kommenden Mittwoch, 24.02.2021 zu öffnen. Die Öffnung gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 26.02.2021. Diese fachliche Einschätzung wird am Freitag überprüft. Dann wird bekanntgegeben, wie in der darauffolgenden Woche zu verfahren ist.


 
 

Ab Montag, 22. Februar 2021 besteht entsprechend der staatlichen Regelungen grundsätzlich die Möglichkeit, den Unterrichtsbetrieb in Wechsel- oder Präsenzform für bestimmte Schulen bzw. Jahrgangsstufen wieder aufzunehmen und die Kindertagesstätten zu öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt unter 100 liegt. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, entscheidet das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, ob und wann die Form des Unterrichts geändert wird. Präsenzunterricht kann dort stattfinden, wo im Klassenraum zwischen allen Schülerinnen und Schülern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ansonsten wird auf Wechselunterricht umgestellt.

Betroffen von dieser Regelung sind insbesondere:
 an Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4
 an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
 an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2
 an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
 an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
 an den 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
 Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben.

Die Regelung gilt ebenso für Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung und der außerschulischen Bildung.
Nach den Regeln der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hängt die Öffnung der Einrichtungen davon ab, ob der 7-Tages-Inzidenz-Wert von 100 unterschritten ist. Weil die Öffnungen allerdings mit einem erheblichen Organisationsaufwand verbunden sind, bittet das zuständige Staatministerium für Gesundheit und Pflege die kreisfreien Städte und Landkreise darum, im Rahmen einer infektionsschutzfachlichen Einschätzung eine Gesamtschau vorzunehmen, von welcher Tendenz auszugehen ist.

Ausgehend vom Stand heute liegt die Stadt mit einem Wert von 102,3 zwar geringfügig über der kritischen Schwelle. Der Blick auf die in nächster Zeit aus der Statistik herausfallenden Fallzahlen führt aber zu der Einschätzung, dass mit einem Absinken unter den Wert von 100 zu rechnen ist. Dabei wurden neben der Betrachtung des tagesaktuellen Geschehens auch die Statistiken der Fallzahlen der letzten drei Wochen hinzugenommen, um einschätzen zu können, mit welchen Werten üblicherweise zu rechnen ist. Nicht zuletzt war zu betrachten, in welcher Weise besonderes Einzelgeschehen die Werte der vergangenen Woche beeinflusst hat.

Quelle: Stadt Passau