Seit heute bayernweit einheitlich geltende Regelungen bei Überschreiten des 7-Tages-Inzidenz-Wertes

Allgemeinverfügung der Stadt Passau wird deshalb aufgehoben

17.10.2020


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Verordnung gestern in den späten Abendstunden einheitlich geltende Regelungen bei der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz-Werte bekannt gemacht. Für das Stadtgebiet Passau, für das gestern eine Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 35 festgestellt wurde, gelten deshalb ab heute folgende bayerischen Regelungen:


1. Ausweitung der Maskenpflicht
Es wird eine deutlich ausgeweitete Maskenpflicht eingeführt:
 auf stark frequentierten Plätzen. Im Stadtgebiet Passau sind dies der gesamte Innenstadtbereich sowie der Ensemblebereich der Altstadt und der Kirchenplatz in der Innstadt. Ein entsprechender Plan ist auf der Homepage der Stadt Passau veröffentlicht. Hinweisschilder im öffentlichen Raum wurden angebracht.
 auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereiche etc.);
 ferner, jeweils auch am Platz bzw. während der gesamten Veranstaltungsdauer – in Bildungsstätten und bei Präsenzveranstaltungen der Universität Passau – für Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfbetrieb in Sportstätten und bei sportlichen Veranstaltungen sowie – auf Tagungen, Kongressen, Messen – in Kulturstätten.
 an den Schulen ab der 5. Klasse auch im Unterricht.

2. Private Treffen
Private Feiern (z.B. im häuslichen Umfeld als auch z.B. in Gastronomiebetrieben) und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig vom Ort der Veranstaltung.

3. Gastronomiebetriebe
Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

4. Alkoholverbot
Auf öffentlichen stark frequentierten Flächen (siehe oben) ist ab 23 Uhr der Konsum von Alkohol verboten.


Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Es ist zu begrüßen, dass Klarheit herrscht und Einheitlichkeit zwischen den Gebietskörperschaften. Jetzt weiß jeder, was zu tun ist.“
Die Regelungen gelten solange, bis der Inzidenzwert von 35/100.000 über einen Zeitraum von mindestens 6 Tagen ununterbrochen unterschritten war. Maßgeblich ist die Auflistung der Städte und Landkreise mit erhöhten Infektionszahlen, die auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de veröffentlicht ist.
Die jeweils geltenden bayerischen Regelungen für das Stadtgebiet Passau sind immer aktuell unter www.passau.de veröffentlicht.
Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die gestern bekannt gemachte Allgemeinverfügung der Stadt Passau wird heute aufgrund der neuen bayerischen Regelungen aufgehoben.


GELTUNGSBEREICH MASKENPFLICHT UND ALKOHOLVERBOT