Stadt Passau ändert Corona-Bestimmungen

Neue Allgemeinverfügung tritt zum 1. Mai in Kraft Gebiet für Maskenpflicht und Alkoholverbot wird deutlich reduziert

28.4.2021


Aufgrund der derzeit stabilen Corona-Lage im Stadtgebiet erlässt die Stadt Passau mit Wirkung zum 1. Mai eine neue Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet angepasste Regelungen zu den Themenbereichen Maskenpflicht und Alkoholverbot. Gleichzeitig werden weitere städtische Sportstätten wieder freigegeben, die dann gemäß den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genutzt werden können.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die meisten unserer Regelungen stammen aus einer Zeit, als wir eine 7-Tage-Inzidenz von 300 hatten. Nun sind wir bei 100. Außerdem können wir mittlerweile eine erhebliche Impfquote verzeichnen. Das führt dazu, dass wir dort, wo wir Spielräume haben, diese auch nutzen.“

Die Maskenpflicht gilt künftig nur noch von 5 bis 22 Uhr im Bereich der Ortspitze innaufwärts bis zur Eisenbahnbrücke sowie vom Klostergarten über den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bis zum Ludwigsplatz inklusive der vorderen Bahnhofstraße. Analog verhält es sich mit dem Verbot des Alkoholkonsums. Die Neudefinition der zentralen Begegnungsflächen erfolgt auf Basis geänderter Rahmenbedingungen. Die Erstfassung der Allgemeinverfügung war geprägt von hohen Inzidenzzahlen, was auch einen größeren Geltungsbereich für die genannten Regelungen erforderte.

Nun liegt die 7-Tage-Inzidenz seit mehreren Wochen konstant zwischen 100 und 150 und seit 10. April sogar durchgängig unter dem bayerischen und deutschen Durchschnitt. Auch die Impfquote hat bereits ein hohes Niveau erreicht, weshalb die Stadt Passau eine Neubewertung des Infektionsgeschehens vorgenommen hat. Die neue Allgemeinverfügung wird am 30. April mit einem verbindlichen Lageplan veröffentlicht und tritt zum 1. Mai in Kraft.

Darüber hinaus werden zum 1. Mai weitere städtische Sportstätten wie Skatepark, Bolzplätze und Streetball-Anlagen zur Nutzung im Rahmen der geltenden Corona-Richtlinien geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren gilt, dass sie Sport in kontaktloser Form im Freien in Gruppen von höchstens fünf Personen ausüben dürfen. Die Anlagen der Sportvereine hat die Stadt Passau bereits am 16. April freigegeben, die seither unter Beachtung der Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder zur Verfügung stehen.