Stadt Passau verschärft Corona-Regelungen

3G und verpflichtende Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ab Montag, 22.11.2021

PASSAU | 19. NOVEMBER 2021


Die Stadt Passau reagiert auf die Verschärfung der Corona-Situation in den letzten Wochen, nachdem die Zahl der Neuinfektionen massiv anstieg und die Krankenhausampel auf Rot steht. Die Krankenhausbelegung und
Auslastung der Intensivbetten ist kritisch. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs wird der Zutritt zur Stadtverwaltung ab Montag, 22.11.2021 beschränkt.


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Der Zutritt zur Passauer Stadtverwaltung ist am Montag, 22.11.2021 nur noch mit Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Passau sind für persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online, per E-Mail oder telefonisch) erreichbar. Die Kontaktdaten stehen unter http://www.passau.de/Rathaus-Politik/Behoerdenwegweiser.aspx zur Verfügung. Allgemein ist die Stadtverwaltung unter der Vermittlung Tel. 0851/396-0 oder poststelle@passau.de zu erreichen.

Die Ausgabe der Impfkarten im Bürgerbüro in der Vornholzstraße ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.


Darüber hinaus besteht für alle Besucher ebenfalls ab Montag, 22.11.2021 beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird beim Zugang kontrolliert.


Innerhalb der Gebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.


Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen Anliegen vordergründig per Telefon, E-Mail, auf dem Postweg oder - wenn möglich - durch Nutzung des Online-Services (
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/passau) zu klären bzw. abzuwickeln. Schriftstücke an die Stadt Passau sollen möglichst auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkästen zugestellt werden.