Stadtgebiet Passau überschreitet 7-Tages-Inzidenz-Wert von 100

Strengere Maßnahmen gelten ab Montag, 26.10.2020

26.10.2020


Für das Stadtgebiet Passau wurde eine Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 100 festgestellt. Infolge dessen wird die Stadt Passau nun bei der Auflistung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in der dunkelroten Warnstufe aufgeführt. Das bedeutet, dass ab dem heutigen Montag, 26.10.2020 die Maßnahmen weiter verschärft werden und folgende Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten:


2. Private Treffen
Private Feiern (z.B. im häuslichen Umfeld als auch z.B. in Gastronomiebetrieben) und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig vom Ort der Veranstaltung.

3. Alkoholverbot
Auf öffentlichen stark frequentierten Flächen (siehe oben) ist ab NEU: 21 Uhr der Konsum von Alkohol verboten.

1. Maskenpflicht
Die bereits deutlich ausgeweitete Maskenpflicht besteht weiterhin:
→ auf stark frequentierten Plätzen. Im Stadtgebiet Passau sind dies der gesamte Innenstadtbereich sowie der Ensemblebereich der Altstadt und der Kirchenplatz in der Innstadt. Ein entsprechender Plan ist auf der Homepage der Stadt Passau veröffentlicht. Hinweisschilder im öffentlichen Raum wurden angebracht.
→ auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereiche etc.);
→ ferner, jeweils auch am Platz bzw. während der gesamten Veranstaltungsdauer – in Bildungsstätten und bei Präsenzveranstaltungen der Universität Passau – für Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfbetrieb in Sportstätten und bei sportlichen Veranstaltungen sowie – auf Tagungen, Kongressen, Messen – in Kulturstätten.
→ an den Schulen aller Jahrgangsstufen ab der 1. Klasse auch am Platz

4. Gastronomiebetriebe
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von NEU: 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von NEU: 21 Uhr bis 6 Uhr ebenfalls untersagt.

5. NEU: Begrenzter Teilnehmerkreis von Veranstaltungen
Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen jeglicher Art ist auf maximal 50 Personen begrenzt. Diese Höchstzahl gilt auch für Besucher von Tagungen, Kongressen und Messen sowie von Kinos und kulturellen Veranstaltungen z.B. in Theatern und sonstigen Bühnen. Bei Sportveranstaltungen ist die Zuschauerzahl ebenfalls auf 50 Personen begrenzt. Für Gottesdienste, Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes und Veranstaltungen an Hochschulen gilt zwar keine Höchstteilnehmerzahl. Die bisherigen Beschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes sind jedoch weiterhin zu beachten.

Diese Regelungen gelten solange, bis der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 über einen Zeitraum von mindestens 6 Tagen ununterbrochen unterschritten war. Maßgeblich ist die Auflistung der Städte und Landkreise mit erhöhten Infektionszahlen, die auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de veröffentlicht ist.

Die jeweils geltenden bayerischen Regelungen für das Stadtgebiet Passau sind immer aktuell unter www.passau.de veröffentlicht. Für Rückfragen wurde zudem ein Bürgertelefon unter 0851/396-866 (erreichbar zu den gewöhnlichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung) eingerichtet.

Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.