Tipps für Unternehmen zur Kurzarbeit

Schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes hat oberste Priorität

30.4.2020


Bis zum 20. April sind in den bayerischen Agenturen für Arbeit 109.000 Anzeigen für Kurzarbeit von Betrieben in Bayern eingegangen. Diese wurden dank des enormen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Agenturen für Arbeit, teilweise auch an Wochenenden, inzwischen alle bearbeitet.



„Anzeige ist aber nicht gleich Antrag. Für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes benötigen wir einen Antrag mit Angaben beispielsweise zur Zahl der betroffenen Mitarbeiter und zur Höhe des gezahlten Entgeltes. Unser Ziel ist es, den Arbeitgebern möglichst schnell das Kurzarbeitergeld zu erstatten. Dies wird uns gelingen, wenn die Anträge auf Kurzarbeitergeld möglichst frühzeitig und vollständig eingereicht werden. Bisher verzeichnen wir einen eher zögerlichen Eingang von Anträgen“, erklärte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirek-tion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.


„Viele Betriebe haben zum ersten Mal mit Kurzarbeit zu tun und benötigen zügig vollständige Informationen zum Antragsverfahren. Die wichtigsten Punkte haben wir übersichtlich auf unserer Homepage zusammengestellt. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine App ‚Kurzarbeit‘ entwickelt, die Arbeitgebern das Versenden von Anzeigen und Anträgen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Dabei werden die Unterlagen direkt per Smartphone-Kamera eingescannt und über die App an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Die App ist kostenlos auf allen Android und Apple Endgeräten erhältlich. Das ist eine weitere gute Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, und das Geld, das die Unternehmen dringend benötigen, kann schnell fließen“, so Holtzwart weiter.

Die Personalkapazitäten für die Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeit wurden bundesweit bereits um das 14-fache auf 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöht. Für weitere Aufstockungen laufen derzeit Qualifizierungsmaßnahmen


Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld:

  • Zunächst ist die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen.
  • Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt. Der Arbeitgeber geht somit in Vorleistung. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme sind dazu geeignet, den sogenannten Kurzlohn (das zeit-anteilige Arbeitsentgelt soweit noch gearbeitet wird) sowie das Kurzarbeitergeld zu berechnen.
  • Zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist ein Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Dieser Antrag ist zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit wird sodann den Antrag und die Abrechnung prüfen und das Kurzarbeitergeld ausbezahlen.