Unbürokratische Hilfe

Landratsamt Freyung-Grafenau verschickt FFP2-Masken an Bedürftige

21.1.2021


Das Bayerische Gesundheitsministerium hat diese Woche mit der Verteilung von 2,5 Millionen FFP2-Masken an die Landkreise und kreisfreien Städte begonnen. Das Technische Hilfswerk brachte die Schutzmasken am Dienstagmorgen aus dem Pandemiezentrallager der Staatsregierung in alle Teile des Freistaats. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Die Masken sollen so rasch wie möglich an die Bedürftigen ausgegeben werden. Das Wichtigste ist, dass alle Menschen schnell die Schutzausrüstung bekommen, die sie brauchen.“


 

Sozialamtsmitarbeiter Florian Kloiber beim Versand der über 6.000 FFP2-Masken für Bedürftige im Landkreis (Foto: Landratsamt Freyung-Grafenau)

 

Im Landkreis Freyung-Grafenau werden seit Mittwoch die ersten Masken direkt durch das Landratsamt per Post verschickt. Dort haben die Sozialverwaltung und der Bereich Katastrophenschutz den Versand von über 1.200 Anschreiben vorbereitet und organisiert. Der Versand soll noch diese Woche abgeschlossen werden. „Wir haben uns bewusst für diesen Verteilungsweg entschieden, da der direkte Versand schneller und ohne zusätzliche Kontakte, somit also mit geringerem Infektionsrisiko, möglich ist“, betont Landrat Sebastian Gruber. Er freut sich, dass der Freistaat Bayern auf diese Weise den Schwächeren in unserer Gesellschaft hilft, sich mit entsprechenden Schutzmasken auszustatten. Nun ist aber jeder Empfänger auch angehalten, die Masken zum persönlichen Schutz auch konsequent zu tragen.

Seit Montag gilt in Bayern die Pflicht, im ÖPNV und im Einzelhandel FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard (z. B. KN 95, N 95) zu tragen. Diese Masken sind teurer als gewöhnliche Mund-Nasen-Bedeckungen. Deswegen stellt der Freistaat Bayern FFP2-Masken aus seinem Bestand für die Empfänger von Grundsicherung sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln zur Verfügung. Jeder Bedürftige bekommt fünf Masken gestellt. Für diese Maßnahme musste der Freistaat keine zusätzlichen FFP2-Masken beschaffen. Der Bedarf konnte aus den Beständen des Pandemiezentrallagers gedeckt werden. Der Träger einer FFP2- oder vergleichbaren Maske schützt – richtig getragen – nicht nur die Anderen, sondern auch sich selbst. Bei der Verteilung handelt es sich um eine Erstausstattung, die das Landratsamt im Auftrag des Freistaats organisiert hat. Ob es weitere Aktionen in der Art geben wird, steht noch nicht fest.

An Bedürftige werden zunächst fünf Masken an Personen ab 15 Jahre abgegeben. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, also Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII und dem SGB II sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Letztere können die Schutzmasken bei den Tafeln vor Ort erhalten. Wohngeldempfänger zählen nicht zum Kreis der Berechtigten. Ebenso erhalten Asylbewerber im laufenden Verfahren über die dezentralen Unterkünfte der Landratsämter oder über die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte eine entsprechende Zahl an FFP-2 Masken.