Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung

Antragstellung jetzt auch online möglich

18.5.2020


Ende März haben Bundestag und Bundesrat aufgrund der aktuellen Corona-Krise den Zugang zu den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende vorübergehend erheblich erleichtert. Seitdem steht den Antragstellern ein vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II zur Verfügung, der an die neuen Regelungen des Sozialschutz-Pakets angepasst wurde. Um die Antragstellung im SGB II noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal jetzt auch eine Online-Variante des vereinfachten Antrags bereitgestellt.


Antrag, Anlagen und Nachweise können online eingereicht werden
Die Antragsteller können den vereinfachten Online-Antrag sowie alle ergänzenden Anlagen zum Antrag online als PDF-Datei ausfüllen und direkt digital an das zuständige Jobcenter übermitteln. Der Datenschutz ist dabei gesichert. Nachweise können bei der Antragstellung oder falls erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen und so schnell und unkompliziert an das Jobcenter übergeben werden. Diese neuen Funktionen kann man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei www.jobcenter.digital nutzen.

Tipp: Antrag sowie Anlagen vollständig ausfüllen und vor der Übermittlung abspeichern

.

Wichtig für die korrekte Übermittlung ist, dass alle ausgefüllten Antragsformulare vor der Übertragung an das Jobcenter zunächst auf dem heimischen PC oder Laptop gespeichert werden.

Die Jobcenter bearbeiten die Anträge im Durchschnitt innerhalb von 3-5 Arbeitstagen. Dafür müssen allerdings alle benötigten Angaben vollumfänglich in das Antragsformular und in die darin benannten Anlagen eingetragen werden. Ausfüllhilfen stellt die Bun-desagentur für Arbeit im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ bereit.

Antragstellung vereinfacht, jedoch weiterhin Prüfung von Voraussetzungen
Die Erfahrungen der ersten Wochen mit dem vereinfachten Antrag haben gezeigt, dass bei den Antragstellern zuweilen falsche Informationen zum Umfang der Erleichterungen für Anträge vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 bestehen:
• Vermögen: Die Vermögensprüfung besteht weiterhin. Es gelten aber vorüberge-hend höhere Obergrenzen (60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied). Dadurch können mehr Menschen von der Grundsicherung profitieren als vor der Corona-Krise. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.
• Kosten der Unterkunft (Miet-, Neben- und Heizkosten):
Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobelege) erbringen, um diese erstattet zu bekommen.
• Einkommen: Die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen haben sich durch das Sozialschutz-Paket nicht geändert. Daher müssen sämtliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder in separaten Anlagen angegeben werden.

Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Jobcenter
Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag. So können eventuell bestehende Rückfragen schnell geklärt und der Antrag insgesamt schneller bearbeitet werden.

– Hier findet man den „Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung“: Vereinfachter Antrag ALG II
– Die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen, besteht bei Jobcentern, die von Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden