Wegesperrung durch Höllbachgespreng wird verlängert

Hinweise auf Brut bedrohter Vogelarten wie der Wanderfalke im Gebiet Großer Falkenstein – Sperrungen auch wegen Auerhuhn in den Hochlagen

SCHEUERECK | 2. MAI 2022


Erfreuliche Nachrichten kommen aus dem Höllbachgespreng unterhalb des Großen Falkenstein. Nach bisherigen Beobachtungen von Nationalparkwacht und Landesbund für Vogelschutz (LBV), ist davon auszugehen, dass die Wanderfalken auch in diesem Jahr in dem unwegsamen Gebiet brüten.


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Wanderfalken brüten im Nationalpark nur an wenigen Orten. Umso wichtiger ist es ihnen eine ungestörte Brut zu ermöglichen. | Foto: Michael Göggelmann

„Wir haben den genauen Brutplatz zwar bislang noch nicht ausmachen können, halten es aufgrund von recht eindeutigen Spuren aber für sehr wahrscheinlich, dass die Falken ihren Brutplatz auf einem der steilen Felsen erneut nutzen“, sagt Jochen Linner, der Naturschutzbeauftragte des Nationalparks Bayerischer Wald.

 Um den Tieren eine ungestörte Brut und Aufzucht zu ermöglichen, wird die laufende Sperrung des Wanderwegs mit der Markierung Heidelbeere verlängert, voraussichtlich bis Ende Juni. Sollte sich der Brutverdacht doch nicht bestätigen, wird die Strecke möglicherweise schon früher freigegeben. Besucher gelangen ab Scheuereck derzeit weiterhin zu den Höllbachfällen und von dort über eine Umleitung direkt zum Falkensteingipfel. „Wir hoffen sehr, dass uns die Besucher beim Schutz der Wanderfalken weiterhin so gut unterstützen. Die Wanderer halten sich an die Sperrung, weil viele inzwischen wissen, wie bedroht die Falken im Bayerischen Wald sind und wie wichtig das Höllbachgespreng als Brutrevier für sie ist. Solche Gebiete gibt es in der Region insgesamt nur wenige“, so Linner weiter.

 Der Naturschutzbeauftragte appelliert, sich auch im restlichen Kerngebiet des Nationalparks an das strikte Wegegebot zu halten: „Es brüten derzeit auch zahlreiche andere bedrohte Vogelarten, wie unser Auerhuhn. Für dessen Schutz ist es unbedingt notwendig auf den markierten Wegen zu bleiben, gerade in den Hochlagen.“ Bis zum 15. Juli dürfen nicht markierte Wege und sonstige Steige im Schutzgebiet nicht begangen werden.