Im Rahmen eines Lesekreises unter der Leitung des Juristen Dr. Dr. Markus P. Beham vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Hans-Georg Dederer) stieß die am selben Lehrstuhl beschäftigte Juristin Anna Kunz auf ein von Raphaël Lemkin selbst signiertes Exemplar eines seiner wichtigsten Bücher. Es ist nun im Lesesaal der juristischen Bibliothek ausgestellt und auch für die Öffentlichkeit zugänglich.
Der Jurist Raphaël Lemkin, geboren 1901 als Kind jüdischer Eltern auf dem Gebiet des heutigen Belarus, entwickelte, so ist es im Begleittext zum ausgestellten Buch zu lesen, „einen neuen strafrechtlichen Tatbestand, um die von Deutschland insbesondere an der jüdischen Zivilbevölkerung begangenen Gräueltaten zu erfassen.“ Aus dem altgriechischen Wort γένος („genos“, Volk) und dem lateinischen Wort caedere (töten) entstand so ein neuer Begriff: „genocide“ – Völkermord.
Die strafrechtliche Kategorie des „Völkermords“ setzte sich in den Nürnberger Prozessen ebenso wie universell in der Völkermordkonvention von 1948 durch. „Sie ist heute wieder – oder heute noch – erschreckend aktuell, wie nur exemplarisch zwei beim Internationalen Gerichtshof anhängige Verfahren zeigen: The Gambia v. Myanmar und Ukraine v. Russia“, sagt Dr. Dr. Beham.
Die Vitrine befindet sich im Eingangsbereich der juristischen Bibliothek, im Gebäude Juridicum, Innstraße 39.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 8 bis 22 Uhr
Samstag und Sonntag | 9 bis 20 Uhr