NICHT NUR FÜR STUDIERENDE!

DIE ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN UND VORTRÄGE AN DER UNI PASSAU VOM 19. BIS 25. FEBRUAR 2024

PASSAU | 13. FEBRUAR 2024


Die Universität Passau bietet ein umfangreiches Veranstaltungs- und Vorlesungsangebot, zu dem nicht nur Studierende eingeladen sind. Zahlreiche Ringvorlesungen und Vortragsreihen beschäftigen sich mit dem aktuellen Zeitgeschehen, hinterleuchten Brennpunkte aus Wirtschaft und Politik. Alle Interessierten Menschen, auch ohne akademische Ausbildung, sind eingeladen, sich mit den Themen der Zeit auseinanderzusetzen.

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VERANSTALTUNGSREIHE
Uni Live – Campus trifft Stadt
Mittwoch, 21. Februar 2024 (18:00 bis 19:30 Uhr)
Universität Passau (Raum 001, Ludwigstraße 8 – Zugang Große Klingergasse 2a)

Veranstaltende: Abteilung Transfer und Qualifizierung der Universität Passau

Die Veranstaltungsreihe „Uni Live – Campus trifft Stadt“ lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein, die Universität näher kennenzulernen und sich mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auszutauschen.

Thema: Das Bundesverfassungsgericht als „Bürgergericht“ – Einblicke und Einflüsse der Öffentlichkeit auf das Gericht

Der „Gang nach Karlsruhe“ in die „Residenz des Rechts“ ist für die deutsche Bevölkerung ein geflügeltes Wort. Anhand der Verfassungsbeschwerde können die Bürger staatliche Hoheitsakte von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts überprüfen lassen. Auch wenn von den rund 250 000 bisher eingegangenen Verfassungsbeschwerden nur ein kleiner Teil erfolgreich war, hat das Gericht das Grundgesetz durch seine Judikatur mit Leben gefüllt und sich als angesehene und vertrauenswürdige Institution etabliert. Aber wie genau sehen die Interaktionen zwischen Gericht und Öffentlichkeit aus? Im Rahmen des Vortrags werden im Plenum gemeinsam zwei Perspektiven betrachten. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts soll es vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit gehen: Wie präsentiert sich das Gericht als Institution, wie werden die Richter als Personen sichtbar und wie werden die Urteile kommuniziert? Aus der Perspektive der Bürger stehen deren Antrags- und Beteiligungsmöglichkeiten im Vordergrund: Welche Zugänge gibt es zum Gericht, welche Anforderungen müssen die Beschwerdeführer erfüllen und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen während und nach der richterlichen Entscheidungsfindung?

Referent: Johannes Forck (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien, Universität Passau)

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